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Weitere Informationen zum Wohn - und Teilhabegesetz

Gesetz lässt viel Freiraum für selbstbestimmte Wohnformen

Wer in einer Betreuungseinrichtung lebt, muss darauf vertrauen können, sich in "gute Hände" zu begeben. Die vertragliche Gestaltung des Wohn- und Betreuungsverhältnisses hat im Wohn- und Teilhabegesetz daher einen besonderen Stellenwert. Richtungsweisend ist das Gesetz auch, weil es viel Freiraum für innovative und selbstbestimmte Wohnformen lässt. So sieht es unter anderem eine großzügige Bagatellgrenze vor - wodurch Betreuungsleistungen mit der Wohnungsmiete verbunden werden können, ohne dass gleich ein "Heimstandard" zu Grunde gelegt wird.

 

Rahmenprüfkatalog für Betreuungseinrichtungen

Die regelmäßige Überprüfung von Betreuungseinrichtungen ist Aufgabe der Kommunen. Grundlage dafür ist das Wohn- und Teilhabegesetz, das den Lebensalltag pflegebedürftiger und behinderter Menschen konsequent in den Mittelpunkt stellt. Als Grundlage für die Prüfung hat das nordrhein-westfälische Pflegeministerium eine Handreichung herausgebracht, die Ziele und Themen der Vor-Ort-Prüfung im Detail beschreibt.

Rahmenprüfkatalog

 

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