Zwei Gesetze regeln in Nordrhein-Westfalen die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die Gestaltung der Pflege: das Landespflegegesetz und das Wohn- und Teilhabegesetz. Beide Gesetze befinden sich derzeit auf dem Prüfstand und werden vom Ministerium gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren auf ihre Wirksamkeit und mögliche Verbesserungen hin untersucht. Konkrete Änderungsvorschläge werden Jahr 2012 vorliegen.
Das Landespflegegesetz
Das nordrhein-westfälische Landespflegegesetz konkretisiert das im Sozialgesetzbuch (SGB XII) verankerte Bundesrecht zur Pflegeversicherung und regelt insbesondere die Investitionskostenfinanzierung, die kommunale Pflegeplanung und die Beratungsangebote im Detail. So unterstützt das Landespflegegesetz beispielsweise den Vorrang der häuslichen vor der stationären Pflege durch die Förderung und den systematischen Ausbau der Tages- und Kurzzeitpflege. Gemäß Landespflegegesetz ist zudem jeder Kreis bzw. jede kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, eine neutrale Stelle zur Pflegeberatung einzurichten.
Derzeit wird eine Reform des Landespflegegesetzes vorbereitet. Ziel dieser Reform ist es unter anderem, eine weitere Modernisierung der stationären Einrichtungen zu erleichtern sowie die Pflegeplanung und die Beratung zu Pflegefragen zu verbessern. Dabei ist es übergeordnetes Ziel und Leitvorstellung aller landespolitischen Regelungen in diesem Bereich, eine quartiernahe Versorgung zu ermöglichen und für Pflegebedürftige die längstmögliche Selbstbestimmung und den Verbleib im vertrauten Wohn- und Lebensraum gewährleisten zu können.
Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen
Das Wohn- und Teilhabegesetz
Das Wohn- und Teilhabegesetz gewährleistet die Versorgungssicherheit und die Teilhabe aller Bewohnerinnen und Bewohner in Wohn- und Pflegeeinrichtungen der Altenpflege und in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Zu diesem Zwecke enthält es etwa Vorgaben zur Gestaltung der Gebäude, zu Anzahl und Qualifikation des Personals oder zur Interessenvertretung der Bewohnerinnen und Bewohner. Ziel des Gesetzes ist es, Ältere, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung vor gesundheitlichen und finanziellen Schäden zu bewahren und ihnen einen weitgehend selbstbestimmten Alltag zu ermöglichen. Die Einhaltung der Vorgaben wird regelmäßig durch die Kreise und kreisfreien Städte als Aufsichtsbehörden kontrolliert
Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen