Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) und die Durchführungsverordnung zum Wohn- und Teilhabegesetz (WTG-DVO) regeln die ordnungsrechtlichen Anforderungen an den Betrieb von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Das WTG und die WTG-DVO haben als Landesrecht in Nordrhein-Westfalen das bisher geltende Heimgesetz des Bundes abgelöst. Zu den ordnungsrechtlichen Anforderungen des WTG und der WTG-DVO gehören
- Mindeststandards bei der personellen Ausstattung,
- Anforderungen an das Fachpersonal,
- Regelungen über die Wohnqualität in den Einrichtungen und
- über die Mitwirkung und Mitbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner.
Die Einhaltung dieser Anforderungen wird von den Kreisen und kreisfreien Städten überwacht. Die Kreise und kreisfreien Städte unterliegen dabei der Aufsicht durch die Bezirksregierungen. Die oberste Fachaufsichtsbehörde ist das MGEPA, das in grundsätzlichen Fällen von landesweiter Bedeutung entscheidet.