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ADV – Arbeitsgemeinschaft

Da die Kranken- und Pflegekassen in der Hauptsache Software einsetzen, die gemeinschaftlich zentral entwickelt wird, war es zweckmäßig, um unwirtschaftliche Mehrfachprüfungen zu vermeiden, dass die Prüfdienste des Bundes und der Länder die Software zentral durch eine Stelle prüfen lassen. Durch Beschluss der Minister und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder wurde die ADVArbeitsgemeinschaft geschaffen, deren Geschäftsstelle sich beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen befindet.

 

Ziel der ADV-AG ist es,

  • dass fehlerfreie und qualitativ hochwertige EDV-Verfahren bei den Kranken- und Pflegekassen zum Einsatz kommen,
  • die Prüfung der zentral entwickelten Verfahren zweckmäßig und wirtschaftlich zu gestalten,
  • dass bereits bei der Verfahrensentwicklung revisionsspezifische Gesichtspunkte berücksichtigt werden,
  • so rechtzeitig zu prüfen, dass nachträgliche kosten- und zeitaufwendige Verfahrensänderungen vermieden werden.

 

Aufgabe der ADV-AG ist es unter anderem,

  • die für die Kranken- und Pflegekassen zentral entwickelte EDV-Software zu prüfen,
  • die Prüfdienste des Bundes und der Länder bei der Prüfung der EDV in Krankenkassen, Rechenzentren und bei Verbänden zu beraten und zu unterstützen,
  • das ADV-Prüfhandbuch zu führen.

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