Das MGEPA hat in verschiedenen Bereichen die Rechtsaufsicht; so zum Beispiel über
- die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen,
- die Landesverbände der Krankenkassen,
- die Ärzte-, Apotheker-, Zahnärzte- und Psychotherapeutenkammer(n), oder auch über
- die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung in Nordrhein-Westfalen
Was meint Rechtsaufsicht?
Rechtsaufsicht bedeutet, dass das MGEPA darauf zu achten hat, dass sich die Körperschaften in ihren Beschlüssen und ihrem Tun an Recht, Gesetz und untergesetzliche Normen, wie zum Beispiel Satzungen oder bestimmte Richtlinien, halten. Stellt das MGEPA fest, dass die Rechtsauffassung einer Körperschaft bzw. ihr Agieren rechtlich nicht vertretbar ist oder sonstiges Recht nicht beachtet wird, hat es die Aufgabe, dieses abzuwenden; zum Beispiel durch Beratung und gegebenenfalls auch durch die Erteilung von Weisungen für ein rechtskonformes Verhalten. Die Körperschaft hat diese "Eingriffe" zu befolgen. Als härtestes Instrument steht der Aufsicht die Einsetzung einer/eines staatlichen Beauftragten zu.
Rechtsaufsicht versus Fachaufsicht
Die Rechtsaufsicht ist von einer Fachaufsicht ( Kontrolle der Zweckmäßigkeit der Aufgabenausführung) zu unterscheiden. Die Rechtsaufsicht kann im Gegensatz zur Fachaufsicht keine fachlichen Vorgaben machen. Sie ist auch keine Dienstaufsicht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Körperschaften. Rechtsaufsicht dient letztendlich dem Gemeinwohlinteresse, schützt die Körperschaften in ihren Rechten und sichert deren Aufgabenwahrnehmung.