Ausländische Ausbildungen der Gesundheitsfachberufe können als gleichwertig anerkannt werden. Die Berufsanerkennung - mit Ausnahme derAltenpflegeberufe - erfolgt zentral beim Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie bei der Bezirksregierung Düsseldorf.
Die Berufsanerkennung der Altenpflegeberufe erfolgt durch die fünf Bezirksregierungen. Für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung sind die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Bezirksregierungen zuständig.