Die Landesregierung will Anreize schaffen, Pflegekräfte auszubilden. Warum ist das nötig?
In der Pflege gibt es schon jetzt einen deutlich spürbaren Fachkräftemangel, und es fehlen Ausbildungsplätze in der Altenpflegeausbildung in Nordrhein-Westfalen. In der dreijährigen Altenpflegefachkräfteausbildung wurden nach Berechnungen des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung (dip) Köln im Jahr 2010 rund 2.500 Altenpflegerinnen und Altenpfleger zu wenig ausgebildet.
Ausbildungseinrichtungen kritisieren seit Jahren, dass sie gegenüber nicht ausbildenden Einrichtungen einen Wettbewerbsnachteil haben. Die gesetzlich vorgeschriebene, angemessen Ausbildungsvergütung wird von den ausbildenden Einrichtungen über die Pflegesätze refinanziert. Diese Einrichtungen sind aus diesem Grunde etwas teurer als Einrichtungen, die nicht ausbilden. Deshalb führt die Landesregierung eine Umlagefinanzierung in der Altenpflegeausbildung ein, um den Wettbewerbsnachteil der ausbildenden Einrichtungen zu beseitigen und die Zahl der Ausbildungsplätze zu erhöhen. Ein solches Verfahren ist gemäß dem bundesrechtlichen Altenpflegegesetz nur zulässig, um einen Mangel an Ausbildungsplätzen zu verhindern oder zu beseitigen. Diese Vorraussetzungen sind in Nordrhein-Westfalen gegeben.
Wie funktioniert die Umlagefinanzierung?
Alle Pflegeeinrichtungen und -dienste zahlen Ausgleichsbeträge in einen Ausbildungsfond ein, und zwar unabhängig davon, ob sie selbst ausbilden oder nicht. Es müssen also alle in den Fonds einzahlen. Die Höhe der Einzahlungen richtet sich nach der Größe der jeweiligen Einrichtung (durchschnittlich belegte Plätze bzw. den von den Diensten abgerechneten Punkten). Die Einzahlbeträge können von allen Einrichtungen über die Pflegesätze abgerechnet werden.
Wer ausbildet, bekommt die tatsächlich geleistete Ausbildungsvergütung vollständig aus dem Fonds ersetzt. Für die ausbildenden Einrichtungen und Dienste wird somit eine Refinanzierungsmöglichkeit für die gesetzlich zu zahlende Ausbildungsvergütung geschaffen. In Zukunft haben die ausbildenden Pflegeeinrichtungen und -dienste keinen Wettbewerbsnachteil mehr gegenüber Einrichtungen, die nicht ausbilden. Damit wird ein deutlicher Anreiz zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze in Nordrhein-Westfalen gesetzt.
Wie viele Pflegeeinrichtungen werden an dem Verfahren voraussichtlich beteiligt sein?
Es werden insgesamt rund 4.500 ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen am Verfahren beteiligt sein.
Umlagefinanzierung und Ausbildungsbereitschaft hängen also eng miteinander zusammen?
Ja, denn das Ausgleichsverfahren setzt einen starken Anreiz auszubilden. In den Fonds einzahlen müssen alle, aber nur wer ausbildet, bekommt die Ausbildungsvergütung vollständig aus dem Fonds ersetzt. Das Ausgleichsverfahren schafft für die tatsächlich ausbildenden Einrichtungen also eine Refinanzierungsmöglichkeit für die gesetzlich zu zahlende Ausbildungsvergütung. Wer ausbildet hat so keinen Wettbewerbsnachteil mehr gegenüber Einrichtungen, die nicht ausbilden. Die Pflegesätze der Ausbildungseinrichtungen sind nicht höher als die Pflegesätze der nicht ausbildenden Einrichtungen.
Wie stehen die in der Altenpflege tätigen Verbände zum Ausgleichsverfahren?
Eine breite Mehrheit aller Beteiligten von den Gewerkschaften über die freie Wohlfahrtspflege bis hin zu den privaten Trägern unterstützt die Ausbildungsumlage nachdrücklich. In der durchgeführten Verbändeanhörung wurde deutlich, dass das Problem des Fachkräftemangels nur gemeinsam zu lösen ist.
Entstehen für das Land durch eine vermehrte Ausbildung zusätzliche Kosten?
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Fachseminare für Altenpflege mit einer monatlichen Pauschale je Schülerin und Schüler. Derzeit befinden sich in Nordrhein-Westfalen rund 11.800 Schülerinnen und Schüler in der dreijährigen Ausbildung zur Altenpflegefachkraft. Das Land finanziert die Ausbildung im Jahr 2011 mit 34,7 Millionen Euro finanziert. Damit ab dem Jahr 2012 bis zu 1.500 Schülerinnen und Schüler zusätzlich ihre Ausbildung beginnen können, sind weitere Mittel in Höhe von 2,5 Millionen Euro erforderlich.
Gewährleistet das Ausgleichsverfahren eine bestimmte Ausbildungsvergütung?
Nach dem Bundesaltenpflegegesetz ist eine "angemessene" Ausbildungsvergütung zu zahlen. Diese orientiert sich an den maßgeblichen Tarifverträgen. Durch die 100 Prozent Refinanzierung im Rahmen des Ausgleichsverfahrens soll den ausbildenden Einrichtungen ausdrücklich ermöglicht werden, eine Ausbildungsvergütung nach dem maßgeblichen Tarifvertrag an die Auszubildenden zu zahlen. Das Verfahren ermöglicht also eine flächendeckende tarifliche Entlohnung der Auszubildenden. Auch dadurch wird die große Wertschätzung gegenüber dem Beruf zum Ausdruck gebracht.
Wer setzt das Ausgleichsverfahren um?
Das Ausgleichsverfahren werden die beiden Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe umsetzen. Dazu werden sie im Landesaltenpflegegesetz entsprechend ermächtigt.
Wie soll erfasst werden, wer ausbildet und wer nicht?
Dafür ist ein sehr einfaches EDV-Verfahren entwickelt worden, das vom Land finanziert wurde und den Landschaftsverbänden zur Verfügung stehen wird. Den Pflegeeinrichtungen entstehen keine Kosten durch zusätzlich anzuschaffende Software, da das Verfahren Internet-basiert ist. Die rund 4500 Pflegeeinrichtungen und ambulanten Dienste zahlen lediglich einen geringen Betrag, um die Verwaltungskosten des Verfahrens beider Landschaftsverbände zu decken.
Wie ist der Zeitplan, wann kann mit der Umlagefinanzierung begonnen werden?
Die entsprechende Rechtsverordnung ist am 19. Januar 2012 in Kraft getreten (Gesetz- und Verodnungsblatt NRW S.10). Die Landschaftsverbände werden die Einrichtungen informieren und die erforderlichen Daten zur Ausbildungssituation im ersten Halbjahr erheben. Als erster Einzahlungstermin ist für die Pflegeeinrichtungen der 1. Juli 2012 vorgesehen.
Wie lange wird das Ausgleichverfahren durchgeführt?
Ob das Ausgleichsverfahren weiterhin nötig ist, um einen Mangel an Ausbildungsplätzen zu verhindern oder zu beseitigen soll erstmals am 1. Juli 2016 geprüft werden.
Bei Fragen zur Antragsstellung und zu den Anträgen wenden Sie sich bitte an das Ministerium oder an:
Jörg Kempter
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Abt. 60/Sachbereich 140
48133 Münster
Telefon: 0251 591-3001
E-Mail: soziales-140@lwl.org
Till Menneking
Landschaftsverband Rheinland
Dez. 7/Abt. 71.30
50663 Köln
Telefon: 0221-809-6563
E-Mail: Till.Menneking@lvr.de
(Stand. 17. Januar 2012)