Maßregeln der Besserung und Sicherung in einer Klinik werden im deutschen Strafrecht anstatt oder neben einer Strafe angeordnet, wenn die Täterin oder der Täter aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer Suchterkrankung schuldunfähig oder vermindert schuldfähig ist und für die Allgemeinheit aufgrund der Erkrankung gefährlich ist. Zu unterscheiden ist
- der unbefristete psychiatrische Maßregelvollzug nach § 63 Strafgesetzbuch (StGB) und
- der Maßregelvollzug für Patienten mit einer Suchterkrankung in Entziehungsanstalten nach § 64 StGB, dessen Dauer zeitlich befristet ist.
Personen, bei denen im Rahmen der Gerichtsverhandlungen eine Unterbringung im Maßregelvollzug erwartet wird, können nach § 126 a Strafprozessordnung (StPO) einstweilig untergebracht werden.
Zielsetzung des Maßregelvollzugs
Ziel der klinischen Maßregeln ist, durch Therapie eine Besserung der Patientinnen und Patienten zu erreichen, die ihnen die Wiedereingliederung und ein straffreies Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Solange und soweit die Therapie bei den Einzelnen noch keine ausreichende Sicherheit schaffen kann, gewährleisten bauliche, technische und organisatorische Sicherungsvorkehrungen den Schutz der Allgemeinheit.
Organisation des Maßregelvollzugs
Maßregeln der Besserung und Sicherung werden durch Gerichte angeordnet und beendet, ihr Vollzug obliegt den Ländern. Für den klinischen Maßregelvollzug gemäß §§ 63, 64 StGB und die einstweiligen Unterbringungen gemäß § 126 a StPO ist in Nordrhein-Westfalen das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter zuständig. Es wird vor allem durch den Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug als zuständige Landesoberbehörde tätig, der auch die Aufsicht über die Träger und ihre Kliniken führt.
www.massregelvollzug.nrw.de
In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit 14 spezialisierte Maßregelvollzugseinrichtungen und -abteilungen, in denen am 1. Januar 2011 rund 2.800 Patienten behandelt wurden. Für den Vollzug der Maßregeln einschließlich der erforderlichen Baumaßnahmen sind im Jahr 2011 insgesamt 253,6 Millionen Euro im Haushalt veranschlagt.