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Allgemeine Krankenhäuser

Krankenhausdatenbank Nordrhein-Westfalen

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Allgemeine Krankenhäuser sind Krankenhäuser, die über Betten in vollstationären Fachabteilungen verfügen, wobei die Betten nicht ausschließlich für psychiatrische, psychotherapeutische oder psychiatrische, psychotherapeutische und neurologische Patienten und Patientinnen vorgehalten werden.

Für die Jahre 2002 bis 2004 wurden Krankenhäuser mit ausschließlich neurologischen Betten zu den sonstigen Krankenhäusern gezählt.

 

Arten von allgemeinen Krankenhäusern

  • Hochschulkliniken: Hochschulkliniken im Sinne des Hochschulbauförderungsgesetzes (HBFG).
  • Plankrankenhäuser: Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind.
  • Krankenhäuser mit einem Versorgungsvertrag nach § 108 Nr. 3 SGB V: Krankenhäuser, die aufgrund eines Versorgungsvertrages mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen zur Krankenhausbehandlung Versicherter zugelassen sind.
  • Sonstige Krankenhäuser: Krankenhäuser, die nicht in die obengenannten Kategorien fallen und somit nicht zu den zugelassenen Krankenhäusern gemäß § 108 SGB V gehören.

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