Die ambulante medizinische Versorgung ist der Teil der Versorgung, mit dem die meisten Menschen wohl am ehesten und häufigsten in Berührung kommen. Sie wird erbracht durch Haus-, Fach- und Zahnärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Einzel- und Gruppen-Praxen, in Medizinischen Versorgungszentren und zum Teil auch an Krankenhäusern. Zur ambulanten Versorgung zählen auch die veranlassten Leistungen, das heißt die Versorgung mit Heil-. und Hilfsmitteln, Medikamenten, medizinische Pflegeleistungen usw..
Ziel des MGEPA ist es, mit den originär zuständigen selbstverwalteten Körperschaften (Kassen(zahn)ärztliche Vereinigungen und gesetzliche Krankenkassen) gemeinsam eine wohnortnahe, flächendeckende ambulante Versorgung sicherzustellen. Dazu gehört auch der (zanh-)ärztliche Notdienst in sprechstundenfreien Zeiten.
Da die Sicherstellung der ambulanten Versorgung den selbstverwalteten Körperschaften der Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und den Krankenkassen obliegt, hat das MGEPA die Rechtsaufsicht über die Körperschaften und den politischen Auftrag, die Versorgung patientnenzentriert zu entwickeln.
Aktionsprogramm "Hausärztliche Versorgung"
Gut ein Drittel der Hausärztinnen und Hausärzte in Nordrhein-Westfalen werden in den kommenden zehn Jahren ihre Praxis aus Altersgründen aufgeben – und womöglich keine Nachfolger finden. Mit dem „Aktionsprogramm zur Stärkung der hausärztlichen Medizin und Versorgung" steuert die Landesregierung dieser Entwicklung entgegen.
Mehr junge Menschen sollen für den Hausarztberuf begeistert und dazu bewogen werden, sich verstärkt in ländlichen Gebieten wie dem Münsterland, Ostwestfalen-Lippe, dem Sauerland oder am Niederrhein niederzulassen.
Um das Arbeiten auf dem Land für Allgemeinmediziner attraktiver zu machen, stellt das Land Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2009 und 2010 jeweils 1,5 Millionen Euro bereit und unterstützt die Niederlassung und Weiterbildung in 107 förderungsfähigen Gemeinden. Hausärztinnen und Hausärzte, die sich dort niederlassen wollen, können bis zu 50.000 Euro Förderung beantragen. Mit bis zu 775 Euro monatlich werden Weiterbildungsassistenten unterstützt, die in den Förderregionen ihre Weiterbildungszeit absolvieren.
Ambulante Leistungen von Krankenhäusern
Durch die Öffnung der Krankenhäuser für besondere ambulante Leistungen haben die Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, eine im Krankenhaus begonnene Behandlung, insbesondere bei speziellen schweren Erkrankungen ohne Wechsel des behandelnden Spezialisten fortzusetzen. Auch Operationen können im Krankenhaus ambulant durchgeführt werden.
Übersicht über die zugelassenen Krankenhäuser
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