Förderung der Niederlassung
Ärztinnen und Ärzte, die in einer Förderregion eine vertragsärztliche Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt aufnehmen, können eine finanzielle Förderung erhalten.
Die Höhe der Förderung beträgt:
- bis zu 50.000 Euro bei Niederlassung in einer Gemeinde, in der die Gefährdung der hausärztlichen Versorgung droht.
Liste dieser Gemeinden
- bis zu 25.000 Euro bei Niederlassung in einer Gemeinde, in der die hausärztliche Versorgung auf mittlere Sicht gefährdet erscheint.
Liste dieser Gemeinden
- bis zu 10.000 Euro bei Gründung oder Übernahme einer Zweigpraxis in einer Gemeinde, in der die Gefährdung der hausärztlichen Versorgung droht.
Liste dieser Gemeinden
Wichtig: Antragsteller müssen sich je nach Förderung schriftlich verpflichten, eine vertragsärztliche Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt für fünf bzw. zehn Jahre im Fördergebiet auszuüben.
Um die Förderung zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag mit den erforderlichen Angaben beim Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt werden. Die genauen Voraussetzungen und einzureichenden Unterlagen können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.
Förderrichtlinie
Antrag auf Gewährung einer Zuwendungen zur Förderung der Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung
Förderung für die Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten
Hausarztpraxen in einer förderungsfähigen Gemeinde, die eine Weiterbildungsassistentin oder einen Weiterbildungsassistenten beschäftigen, können eine finanzielle Förderung von bis zu 775 Euro monatlich erhalten. Der maximale Förderzeitraum bei einer Vollzeittätigkeit beträgt 24 Monate. Mit der Antragstellung verpflichtet sich die Hausarztpraxis, die Förderung an die jeweiligen Jungmediziner weiterzugeben.
Antrag auf Gewährung einer Zuwendungen zur Förderung der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung durch angestellte Ärztinnen und Ärzte
Kontakt zum Ministerium
Michael Kather
Referat "Kammeraufsicht,
Heilberufe mit Approbation, Bestattungsrecht"
Telefon: 0211-8618-3506
E-Mail: michael.kather@mgepa.nrw.de
Dokumente der Förderrichtlinie im Überblick