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Medizinische Dienste

Das MGEPA beaufsichtigt als Rechtsaufsicht die Tätigkeit des

  • Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Nordrhein
  • Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Westfalen-Lippe

Die Medizinischen Dienste unterstützen die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen durch Begutachtung und Beratung. Sie werden insbesondere bei der Einstufung in eine Pflegestufe, zur Begutachtung vor Leistungsentscheidungen oder zur Prüfung der Arbeitsunfähigkeit tätig.

Die rechtlichen Möglichkeiten des Ministeriums sind auf die Rechtsaufsicht beschränkt. Es ist dem Ministerium daher nicht möglich, eine inhaltliche Überprüfung von Begutachtungen vorzunehmen. Versicherte, die mit dem Ergebnis einer Begutachtung nicht einverstanden sind, können gegen eine darauf aufbauende, ablehnende Entscheidung ihrer Kranken- oder Pflegekasse Widerspruch einlegen. Im Einzelfall kann es auch hilfreich sein, wenn sich der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin unmittelbar mit dem Medizinischen Dienst in Verbindung setzt.


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