Das MGEPA beaufsichtigt als Rechtsaufsicht die Tätigkeit der
- Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
- Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
- Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein
- Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe.
Alle an der ambulanten Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten teilnehmenden Vertrags(zahn)ärztinnen und Vertrags(zahn)ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind kraft Gesetzes Mitglieder der jeweiligen Körperschaft. Die Körperschaften haben die Interessen ihrer Mitglieder insbesondere gegenüber den Krankenkassen zu vertreten, aber auch darauf zu achten, dass ihre Mitglieder ihre vertrags(zahn)ärztlichen Pflichten erfüllen. Sie üben insoweit auch das Disziplinarrecht gegenüber ihren Mitgliedern aus.
Für die gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten steht dabei die Rolle der Körperschaften im Zusammenhang mit Beschwerden über Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten im Vordergrund. Das Ministerium kann bei Beschwerden über die Körperschaften prüfen lassen, ob ein Verstoß gegen vertrags(zahn)ärztliche Pflichten vorliegt. Ein unmittelbares Durchgriffsrecht auf die Mitglieder hat das MGEPA nicht.
Vertrags(zahn)ärztinnen und Vertrags(zahn)ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können sich ebenfalls mit Beschwerden über die Körperschaften an das Ministerium als Rechtsaufsicht wenden. Das Ministerium kann aufsichtsrechtlich nur bei Rechtsverstößen tätig werden. Die Rechtsaufsicht ist grundsätzlich nicht darauf ausgerichtet, Einzelinteressen von Mitgliedern gegenüber den Körperschaften durchzusetzen.