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Nichtraucherschutz

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Am 1. Januar 2008 ist das Nichtraucherschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (NiSchG NRW) in Kraft getreten, für Gaststätten gilt es seit 1. Juli 2008. Mit Wirkung zum 18. Juli 2009 wurde das Gesetz um Regelungen zu den so genannten Raucherkneipen ergänzt. Damit gilt in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens ein konsequentes Rauchverbot.

Besonderes Anliegen des Gesetzgebers ist es, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Passivrauchens zu verbessern. Wichtig ist es dem Gesetzgeber auch, dass vor allem in Gesundheitseinrichtungen klare Regelungen bestehen.

Gegenwärtig ist eine Novellierung des Gesetzes in Vorbereitung. Ziel ist es, zu einer Verschärfung der gesetzlichen Regelungen zu kommen. Das parlamentarische Verfahren hierzu bleibt abzuwarten.


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