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Fragen und Antworten zur E-Zigarette

Warum warnt Ministerin Barbara Steffens vor den Gesundheitsgefahren der E-Zigarette?

Die E-Zigarette wird häufig als „gesunde“ Alternative zum Tabakkonsum beworben. Dies ist durch nichts belegt. Richtig ist, dass kaum etwas über die Inhaltsstoffe der Liquids bekannt ist. Angesichts noch ungeklärter gesundheitlicher Risiken warnt die NRW-Gesundheitsministerin vor den möglichen gesundheitlichen Folgen durch den Konsum von E-Zigaretten, vor allem mit nikotinhaltigen Liquids. Denn klar ist, Nikotin ist eine pharmakologisch wirksame Substanz. Beim Inhalieren von Nikotin – unabhängig, ob Rauch oder Dampf inhaliert wird – nimmt der Körper erhebliche Nikotinmengen auf.

 

Sind nikotinfreie Liquids unbedenklich?

Davon kann derzeit nicht ausgegangen werden. Das gilt für die Konsumentinnen und Konsumenten solcher Liquids und selbst für Dritte, die sich im gleichen Raum aufhalten wie die Nutzerin oder der Nutzer einer E-Zigarette. Das Deutsche Krebsforschungszentrum weist beispielsweise darauf hin, dass bei der elektrischen Zigarette der Verdacht auf eine Belastung der Innenraumluft durch atemwegreizende sowie allergieauslösende Substanzen bestehe.

 

Ist die E-Zigarette nicht ein guter Weg, um sich das Rauchen abzugewöhnen?

Es mag sein, dass die E-Zigarette dazu genutzt wird, den Konsum von Tabak-Zigaretten zu reduzieren. Für einen auf Dauer erfolgreichen Rauchstopp ist aber eine Verhaltensänderung nötig, die mit dem Konsum von E-Zigaretten nicht erreicht wird.

 

Warnt Ministerin Steffens vor der E-Zigarette, weil dem Land bei einem sinkenden Konsum von Tabak-Zigaretten Einnahmen aus der Tabaksteuer verloren gehen? Wird etwa Rücksicht genommen auf die Interessen der Tabakindustrie?

Hier einen Zusammenhang zu vermuten, ist abwegig. Ministerin Steffens warnt selbstverständlich auch vor den Risiken des Tabakkonsums. Außerdem fordert sie einen konsequenten Schutz für Nichtraucherinnen und Nichtraucher. Die Tabaksteuer ist im Übrigen eine Bundessteuer, die allein dem Bund und nicht dem Land zugute kommt.

 

Fällt der Konsum einer E-Zigarette unter das Rauchverbot des geltenden Nichtraucherschutzgesetzes NRW?

Das Bundesgesundheitsministerium hat vor kurzem klargestellt, dass im Bundesnichtraucherschutzgesetz ein allgemeines Rauchverbot geregelt wird ohne Unterscheidung bestimmter Produktgruppen wie Zigarren, Zigaretten oder E-Zigaretten. Dementsprechend ist auch in Nordrhein-Westfalen überall dort, wo ein gesetzliches Rauchverbot gilt, die Nutzung der E-Zigarette nicht zulässig.

 

Ist die Frage, ob Liquids mit Nikotin Arzneimittel sind, nun geklärt?

Der juristische Streit um diese Frage ist noch nicht entschieden. Zwar hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einer einstweiligen Anordnung derartige Liquids nicht als Arzneimittel qualifiziert.  Die juristische Auseinandersetzung ist mit der einstweiligen Anordnung, die nur einen vorläufigen Rechtsschutz für den Kläger bedeutet, aber noch nicht beendet. Es gibt auch andere rechtliche Einschätzungen. Im Hauptsacheverfahren wird das Ministerium daher die Zeit nutzen, Argumente auf die das OVG zum Teil noch gar nicht eingegangen ist, noch deutlicher zu formulieren.

 

Gibt es Gerichtsurteile, die zu dem Ergebnis kommen, dass es sich bei nikotinhaltigen Liquids um Arzneimittel handelt?

Ja: Beispielsweise haben das Landgericht Frankfurt/Main, das Verwaltungsgericht Magdeburg und das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder entschieden, dass die Einstufung nikotinhaltiger Liquids als Arzneimittel vertretbar sei.

 

Wie stufen andere Bundesländer, die Bundesregierung und andere Staaten der Europäischen Union die E-Zigarette ein?

Bundesländer wie zum Beispiel Bremen und Brandenburg sind der Auffassung, dass nikotinhaltige Liquids unter das Arzneimittelgesetz fallen. Auf eine parlamentarische kleine Anfrage, wie nach Ansicht der Bundesregierung die E-Zigarette rechtlich einzuordnen sei, antwortete diese: "Nach Auffassung der Bundesregierung unterfallen die für den Betrieb der E-Zigarette bestimmten Nikotin-Tanks oder -liquids auf Grund der pharmakologischen Wirkung des Stoffes Nikotin dem Arzneimittelgesetz." Dieser Auffassung sind auch das Bundesgesundheitsministerium, die Bundesdrogenbeauftragte, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie laut EU-Gesundheitskommission die Mehrheit der EU-Länder. Verboten ist die E-Zigarette nach Angaben der EU-Gesundheitskommission in den EU-Mitgliedsstaaten Griechenland, Litauen und Norwegen.

 

(Stand: 27. April 2012)


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