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Sexualisierte Gewalt

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Die repräsentative Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend "Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland" aus dem Jahre 2004 hat ergeben, dass fast jede siebte befragte Frau nach ihrem 16. Lebensjahr in strafrechtlich relevanter Weise sexualisierte Gewalt erlebt hat, jede zweite Person wurde schon einmal sexuell belästigt.

Unter „sexualisierter Gewalt“ versteht man

  • sexuelle Nötigung bis hin zur Vergewaltigung,
  • sexuellen Missbrauch von Kindern, aber auch
  • sexuelle Belästigungen, die noch keinen Straftatbestand erfüllen.

Bei sexualisierter Gewalt, die überwiegend von männlichen Tätern an Frauen und Mädchen begangen wird, geht es weniger um sexuelles Verlangen als vielmehr um die Ausübung von Macht und Kontrolle des Täters über sein Opfer.

Schutz und Hilfe erhalten Frauen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, bei den mit Landesmitteln geförderten 47 Einrichtungen gegen sexualisierte Gewalt, aber auch bei den 57 allgemeinen Frauenberatungsstellen und in den 62 Frauenhäusern.

 

Weiterführende Informationen

Hilfeangebote für von Gewalt betroffene Frauen


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