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Rechtsgrundlagen

Eine offene Gesellschaft muss sich an der Forderung "Gleiches Recht für Alle" messen lassen. Bestimmte Landes- und Bundesgesetze werden dieser Anforderung im Hinblick auf Menschen mit unterschiedlicher sexueller Identität nicht gerecht.

Dies gilt vor allem für die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe, obwohl beides Lebensgemeinschaften sind, in denen die Partner rechtsverbindlich füreinander einstehen wollen. Nordrhein-Westfalen hat bereits 2005 unter der rot-grünen Landesregierung eine weitgehende Anpassung des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz bewirkt. Weitere Rechtsänderungen sind gefolgt. Daran knüpfen wir an und schließen die verbleibenden Lücken. Als erster Schritt wurde bereits ein Gesetz zur Herstellung der Gleichstellung im Besoldungs- und Versorgungsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen verkündet. Damit ist die Gleichstellung im Landesbeamtenrecht abgeschlossen. Bei den Versorgungswerken erwarten wir bis Ende 2011 ebenfalls die Gleichstellung.

Im Bundesrecht gibt es noch einigen Reformbedarf, insbesondere im Adoptions- und Steuerrecht. Dafür hat sich Nordrhein-Westfalen im Bundesrat schon stark gemacht. Konsequent wäre es, auch gleichgeschlechtlich Liebenden den Bund der Ehe zu ermöglichen. Deshalb setzt sich Nordrhein-Westfalen auf Bundesebene auch für die Öffnung der Ehe ein.

Um eine klare Grundlage für die Ächtung von Diskriminierung über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hinaus zu schaffen, unterstützen wir auch die Initiativen, Art. 3 GG um das Merkmal "sexuelle Identität" zu ergänzen. Für all diese Anliegen gibt es zurzeit leider noch keine Mehrheit im Bundesrat.

 

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